Anforderungen
Ähnlich wie Italien, Serbien, Polen, Indien, die Türkei, Saudi-Arabien und die meisten Länder Lateinamerikas es bereits begonnen haben, werden elektronische Rechnungen für inländische Transaktionen verpflichtend – und das sowohl für Hotels als auch für Agenturen. Darüber hinaus geht Frankreich noch einen Schritt weiter und führt auch E-Reporting-Anforderungen für internationale Rechnungen ein, die nicht in den Anwendungsbereich der E-Rechnung fallen. Diese Rechnungen an internationale Geschäftspartner dürfen zwar weiterhin im PDF-Format ausgestellt werden, die Daten aus diesen Rechnungen müssen jedoch nahezu in Echtzeit über das öffentliche Rechnungsportal übermittelt werden. Kurz gesagt:
- E-Rechnung: Verpflichtend für inländische Transaktionen (innerhalb Frankreichs)
- E-Reporting: Verpflichtend für grenzüberschreitende (internationale) Transaktionen.
Zeitplan
Nicht jedes Unternehmen ist zur gleichen Zeit betroffen. Große Hotelketten werden voraussichtlich zuerst betroffen sein. Frankreich führt einen stufenweisen Rollout nach Unternehmensgröße ein. Der Zeitplan ist daher wie folgt:
Für Kreditorenbuchhaltung
- Juli 2024: Unabhängig von der Unternehmensgröße muss jeder Steuerpflichtige in der Lage sein, eine E-Rechnung zu empfangen und zu verarbeiten.
Für Debitorenbuchhaltung
- Juli 2024: Große Unternehmen müssen E-Rechnungen an alle ihre Kunden ausstellen.
- Januar 2025: Mittelständische Unternehmen (ETI) müssen E-Rechnungen an alle ihre Kunden ausstellen.
- Januar 2026: Die übrigen Unternehmen (PME) müssen mit der Ausstellung von E-Rechnungen an alle ihre Kunden beginnen.
Die E-Reporting-Pflicht für internationale Rechnungen tritt zeitgleich mit der E-Rechnung in Kraft.
Kategorisierung der Steuerpflichtigen
| Mitarbeiterzahl | Jahresumsatz | Bilanzsumme | |
| Großunternehmen | ≥ 5000 | ≥ 1,5 Mrd. EUR | ≥ 2 Mrd. EUR |
| Mittelgroß (ETI) | < 5000 | < 1,5 Mrd. EUR | < 2 Mrd. EUR |
| Klein- & Kleinstunternehmen (PME) | < 250 | < 50 Mio. EUR | < 43 Mio. EUR |
Sobald eines der drei Kriterien erfüllt ist, wird der Steuerpflichtige dieser Kategorie zugeordnet.
E-Rechnungsformat und Austauschmechanismen
Rechnungen müssen bestimmte technische und rechtliche Anforderungen erfüllen, um konform zu sein. In Frankreich sind nur drei Formate für die Ausstellung einer E-Rechnung zulässig. Das bedeutet: Für den Provisionsabrechnungsprozess eines Unternehmens im B2B-Meetinggeschäft muss das Unternehmen in der Lage sein, eines der folgenden E-Rechnungsformate zu erzeugen:
- UBL 2.1: Universal Business Language. Eine strukturierte Rechnung auf XML-Basis.
- UN/CEFACT CII: Cross-Industry Invoice. Eine strukturierte Rechnung auf XML-Basis.
- Factur-X: Eine hybride E-Rechnung. Ein in ein PDF eingebettetes XML.
Gleichzeitig gibt es zwei unterschiedliche Mechanismen für den Austausch von E-Rechnungen:
- Über eine registrierte private Plattform (auch bekannt als PDP): Dabei handelt es sich um privat etablierte Anbieter, die alle von der Generaldirektion für öffentliche Finanzen (DGFIP) festgelegten Anforderungen an E-Rechnung und E-Reporting erfüllen. Sie verfügen über eine Registrierungsnummer der Steuerbehörde, die alle 3 Jahre erneuert werden muss. PDPs richten sich vor allem an mittelgroße und große Unternehmen, die ihre Rechnungsprozesse automatisieren möchten.
- Öffentliches Rechnungsportal (auch bekannt als PPF): Die nationale E-Rechnungs-Infrastruktur bzw. der HUB. Es empfängt E-Rechnungen von Lieferanten und stellt sie den jeweiligen Empfängern zu.
Französische Steuerpflichtige müssen entscheiden, welchen dieser beiden Akteure sie nutzen, um E-Rechnungen zu erstellen und auszustellen.
Neue Pflichten zu Nachrichtenstatus
Neben den Anforderungen an E-Rechnung und E-Reporting wird auch die Statusmeldung „Zahlung erhalten“ auf Lieferantenseite verpflichtend. Sobald ein Unternehmen seine M&E-Provisionen vereinnahmt, muss es den Status „Zahlung erhalten“ melden. Dies gilt nur für dienstleistungsbezogene Transaktionen, und Eventmanagement-Unternehmen fallen in die Kategorie Dienstleistungen. Der vereinnahmte Zahlungsbetrag sowie das Datum und die zugehörige Rechnungsnummer müssen in der Meldung enthalten sein.
Diese Informationen werden für die Steuerbehörden zunehmend relevanter. Den Status „Rechnung bezahlt“ zu kennen, ist ein wirksamer Mechanismus, um Steuerbetrug im Land zu reduzieren. Letztlich ist der effektivste Weg, Betrug zu erkennen, zu wissen, ob eine Rechnung beglichen wurde oder nicht. Der Zahlungsstatus ist in lateinamerikanischen Ländern wie Mexiko oder Kolumbien bereits gängige Praxis, da dort eine Ist-Versteuerung gilt (die Umsatzsteuer wird bei Zahlung der Rechnung fällig und nicht bei Ausstellung der Rechnung). In Europa wurde der Status „Rechnung bezahlt“ bislang noch nicht eingeführt, aber wir sehen bereits eine Veränderung dieses Trends. Hotels und die B2B-Eventbranche insgesamt werden dies übernehmen müssen. Da Frankreich das erste europäische Land ist, beabsichtigt auch Spanien, dies umzusetzen, sobald E-Rechnungen verpflichtend werden, und wir werden es in den nächsten Jahren wahrscheinlich in weiteren Ländern sehen (Belgien und Deutschland sehr wahrscheinlich).
Darüber hinaus wird auch eine Benachrichtigung über die Rechnungsablehnung eine neue Anforderung. Wenn der Rechnungsempfänger mit der Rechnung (aus kommerziellen Gründen) nicht zufrieden ist, muss der Ablehnungsstatus an die nationale Plattform (PPF) und an den Lieferanten gesendet werden. Dies ist ebenfalls ein Mechanismus, um die Wirtschaft zu überwachen und Steuerbetrug frühzeitig zu erkennen.
Wird GroupPay bereit sein, in Frankreich E-Rechnungen auszustellen?
GroupPay von Onyx CenterSource verfügt über eine interne Rechnungslösung zur Erstellung und Verteilung konformer B2B-Event-Provisionsrechnungen. GroupPay verpflichtet sich, in Frankreich bis Juli 2024 E-Rechnungs-ready zu sein, um unsere französischen Kunden zu unterstützen. Die branchenweit erste Plattform von GroupPay ermöglicht es B2B-Unternehmen im Hospitality-Bereich, in Frankreich konform zu bleiben, indem sie in Ihrem Auftrag Steuerrechnungen im strukturierten Format UBL 2.1 erstellt. Erfahren Sie, wie diese Plattform für Event-Zahlungslösungen dazu beitragen kann, dass Sie alle EU-Rechnungsstellungsvorschriften einhalten. Mehr unter onyxcentersource.com/GroupPay.